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Polizeigewalt am Olympiastadion: Eskalationsstrategie der Polizei Berlin endlich beenden!

Im Nachgang des Dialogs vom Mittwoch, 21. Januar verkündete Innensenatorin Iris Spranger, dass sie keine rechtsfreien Räume in Berlin akzeptiere.

Wir nehmen Sie beim Wort, Frau Spranger! Viel zu häufig verwandelte die Polizei Berlin Teile des Olympiastadions und seines Umfelds in der Vergangenheit in ebenjene rechtsfreien Räume, in denen Fußballfans anlasslosen Provokationen und Gewalttätigkeiten der Einsatzhundertschaften ausgesetzt waren.

Den Höhepunkt dieser Eskalation markiert der Angriff der Polizei auf die Ostkurve Hertha BSC vom 17. Januar 2026 – an einem Tag, der für den Verein Hertha BSC und alle seine Fans ganz im Zeichen des Gedenkens an Kay Bernstein stehen sollte. Allen Deeskalationsversuchen der Fanszene zum Trotz, die sich angesichts der Gewaltsuche der Beamten vom angestammten Treffpunkt auf dem Vorplatz der Ostkurve bis in den Eingangsbereich der Ostkurve zurückzog, drang die Polizei unter Tritten, Schlägen, Knüppel- und Reizgaseinsatz in die Ostkurve ein. Hierbei wurden unterschiedslos alle Fans vor Ort angegriffen und verletzt. Der Eingangstunnel der Ostkurve, an dessen Ende sich die Rollstuhlfahrerplätze und die vollbesetzten Ränge befinden, wurde regelrecht mit Reizgas geflutet. Flankiert wird die Eskalation der Gewalt von Widersprüchen und Lügen in den Stellungnahmen der Polizei Berlin.

Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass die Eskalation durch die Polizei zu einer Vielzahl an Verletzten führte. Die Polizei kommunizierte vorschnell eine zu niedrige Anzahl verletzter Fans,welche nur die durch den Sanitätsdienst im Olympiastadion versorgten Herthaner einbezog. Die Verletztenstatistik der ZIS wird wiederum vom Verursacher Polizei und der Innenpolitik als Beweis für eine angebliche Zunahme der Fangewalt in deutschen Stadien verwendet, wie wir es erst jüngst in den Diskussionen um die Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2025 erlebt haben.

Weniger Beachtung fand indes die Gewalt gegenüber den mitgereisten Gästefans aus Gelsenkirchen, wo es bereits am Blockeingang und während des Spiels zu Provokationen und Übergriffen kam und insbesondere nach Spielende durch grundloses, gewaltsames Einwirken der Polizei im Bereich der Treppen des S-Bahnhofs Olympiastadion schwere Verletzungen in Kauf genommen wurden. Im Internet kursierende Videos belegen die Darstellungen der Königsblauen Hilfe.

Dabei reihen sich diese Übergriffe nahtlos ein in eine provozierende und auf Eskalation ausgelegte Strategie der Polizei Berlin. In unserer Stellungnahme vom 17. Januar 2026 beklagten wir die Eskalationsstrategie der letzten 6 Monate gegenüber Herthafans. Diese Strategie der ständigen Eskalationssuche betrifft auch die Gästefans am und im Olympiastadion, teilweise sogar schon länger. Viele Fanszenen bezeugen das Vorgehen der Berliner Polizei:

  • Am 13. Dezember 2024 empfing Hertha BSC den SC Preußen Münster: Die Fanhilfe Münster berichtet, dass beim Blockeinlass die anwesende Hundertschaft sehr rabiat,gewalttätig und vor allem unverhältnismäßig aufgrund von Lappalien, wie z. B. der Weitergabe von Tickets gegen anwesende Fans vorging.
  • Anlässlich der Begegnung am 1. November 2025 führte das Fanprojekt Dresden eine Umfrage unter ca. 2.000 Dynamo-Fans durch: Die Polizei Berlin erhielt eine unterdurchschnittlich schlechte Bewertung. Kritisiert wurden Schubsen, rücksichtsloses Vorgehen, Gewaltanwendungen sowie eine als übertrieben empfundene Polizeipräsenz. (Link)
  • Am 21. November gastierte Eintracht Braunschweig zum Freitagabendspiel in Berlin: Die Blau-Gelbe Hilfe stellte Provokationen und Beleidigungen durch die eingesetzten Polizeibeamten fest, die sich zudem in die durch den Sicherheitsdienst durchgeführte Kontrolle der Fanmaterialien am Stadioneinlass einmischte. Dort wurde der Sicherheitsdienst durch Polizisten explizit angewiesen, Intimkontrollen durchzuführen. Unter Verweis auf die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme verweigerte der Sicherheitsdienst deren Durchführung. Die Fanbetreuung von Eintracht Braunschweig kann diesen Vorgang bestätigen.
  • Die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern war bei ihren letzten Auswärtsspielen in Berlin mit einer überzogenen Polizeipräsenz direkt hinter der Einlasskontrolle und speziell bei der Kontrolle der Fanmaterialien konfrontiert. Unverständlich waren zudem die beim Pokalspiel am 2. Dezember 2025 aufgefahrenen Wasserwerfer am Südtor des Olympiastadions.
  • Die Fanhilfe Magdeburg stellte sowohl im Dezember 2025 als auch in den vorangegangenen Gastspielen massives Fehlverhalten der Polizei Berlin fest, wodurch etliche Fans des 1. FC Magdeburg körperliche Verletzungen erlitten. (siehe auch
    Stellungnahme vom 19.02.2024)
  • Die Königsblaue Hilfe berichtet von „einer sinnlosen, gewalttätigen und eskalativen Einsatzstrategie“ im Rahmen der Begegnung vom 17. Januar 2026. (Link)
  • Selbst Spiele gegen den Karlsruher SC wurden trotz der bekannten Fanfreundschaft von übertriebenen, polizeilichen Maßnahmen begleitet, etwa durch den aufsehenerregenden und unnötige Kosten verursachenden Hubschraubereinsatz im April 2025.  (Link)
  • Auch die Fanhilfe von Fortuna Düsseldorf und die Fanszene des DSC Arminia Bielefeld teilen die geschilderten Eindrücke.

Von der Gewaltsuche seitens der Polizei sind leider auch die Gästefans bei Herthas Amateurmannschaft in der Regionalliga Nordost betroffen. Auch bei den Spielen im Amateurstadion gab es in jüngster Vergangenheit Übergriffe durch Einsatzkräfte:

  • Am 12.09.2025 gastierte der BFC Dynamo bei Herthas Zweitvertretung. Ein immer enger werdender Polizeikessel und Aussagen wie „Ich habe richtig Bock, einen von euch wegzuhauen“ verdeutlichen die Eskalationslust der Einsatzhundertschaft. Die Fanszene des BFC stellt regelmäßig Versuche der Polizei Berlin fest, Freiräume der aktiven Fankultur zu durchbrechen und die Gesundheit von – oft jugendlichen – Fußballfans aufs Spiel zu setzen.
  • Die Fanszene Babelsberg erlebte die polizeiliche Eskalationsstrategie am 30.11.2025 und stellt diese ebenfalls in einen generellen Kontext. Das konfrontative und provozierende Auftreten der Polizei Berlin fällt ihnen bei vielen Auswärtsspielen in Berlin auf.
  • Am 14.12.2025 kam es zu anlassloser Polizeigewalt gegenüber den mitgereisten Gästefans aus Jena, wobei viele Fans und der Fanbeauftragte des FC Carl Zeiss Jena verletzt wurden. (Link)
  • Die Fanhilfe Zwickau und die Fanszene des FC Rot-Weiß Erfurt
    schließen sich den Vorwürfen an.

Da sich Berlins Innenverwaltung, Polizei und Hertha BSC nun – nach dem seit November 2025 andauernden Ausschluss von Vereinsvertretern von Hertha BSC aus den Sicherheitsbesprechungen durch die Polizei – wieder an einem Tisch befinden, rufen wir dazu auf, ein sicheres Stadionerlebnis für Fußballfans im Olympiastadion Berlin zu gewährleisten:

Die Eskalationsstrategie der Polizei gegen Hertha- und Gästefans muss beendet werden!

Fanhilfe Hertha BSC
Königsblaue Hilfe
Fanhilfe Karlsruhe
Schwarz-Gelbe Hilfe – Fanhilfe der SG Dynamo Dresden
Fanhilfe Münster
Blau-Gelbe Hilfe – Eintracht-Fans für Fanrechte
Lokal Crew Bielefeld
Fanhilfe Magdeburg
Fanhilfe Fortuna
Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern
Blau-Gelb-Weiße Hilfe Jena
Fanhilfe Zwickau
Fanszene BFC Dynamo
Fanszene Babelsberg
Fanszene Erfurt

Pressemitteilung Dachverband der Fanhilfen e. V.

Fatales Signal für Fanrechte – Mittelalterliche Sippenhaft des DFB bleibt erneut unangetastet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen Urteil die aktuelle Sportgerichtsbarkeit des DFB bestätigt. Dagegen geklagt hatte der Verein FC Carl Zeiss Jena, da sich dieser aus seiner Sicht zu Unrecht mit einer Strafzahlung wegen des Einsatzes von Pyrotechnik durch seine Fans bestraft sah. Der Dachverband der Fanhilfen e. V. sieht in diesem Urteil ein fatales Signal für Fanrechte.

„Die vom DFB-Sportgericht verhängten Kollektivstrafen gegen Fans und Vereine widersprechen zutiefst dem Grundsatz der demokratischen Rechtsprechung. Nur wem eine konkrete Tat nachgewiesen wird, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Dass der BGH dies bei seinem Urteil völlig außer Acht lässt und damit auch die unverhältnismäßige Weitergabe der Verbandsstrafen auf einzelne Fußballfans billigt, können wir nicht nachvollziehen. Gerade die oftmals jungen Fans werden dadurch doppelt bestraft, da einzelne Personen in der Regel nach solchen Vorfällen strafrechtlich verfolgt werden. Hinzu kommen nun die erwarteten Umlagen dieser Kollektivstrafen auf die aktiven Fanszenen. Diese Zustände sind eines Rechtsstaats unwürdig und hätten dringend vom BGH korrigiert werden müssen“, erklärt Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Im konkreten Fall wurde der FC Carl Zeiss Jena vom DFB-Sportgericht nach angeblichem Fehlverhalten seiner Fans zu einer Strafzahlung in Höhe von 24.900 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung klagte der Verein und begründete dies damit, dass die Sportgerichtsbarkeit gegen die öffentliche Ordnung verstoße.

„Gerichtsentscheidungen des DFB zu Vorfällen im Stadion beruhen immer darauf, dass einer größeren Personengruppe ein angebliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die dafür verhängte Strafe wird in der Regel im Anschluss von den Vereinen an wenige Personen weitergegeben. Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist. Zehntausende Euro sind für einzelne Personen nicht bezahlbar, für Vereine oftmals aber ein minimaler Posten in ihren millionenschweren Etas. Diese Praxis der Umlage von Kollektivstrafen auf einzelne Fans muss dringend beendet werden“, erläutert Danny Graupner abschließend.

Hannover,  04. November 2021

Abschluss vom Fall „Michael“

Ihr erinnert euch bestimmt an unseren Bericht (https://rot-weisse-hilfe.de/?p=315) zum Auswärtsspiel am 30.11.2019 bei Viktoria Köln und Michael (Name von der RWH geändert), der nach dem Spiel einfach gemütlich in die Düsseldorfer Altstadt fahren wollte.
Das Verfahren ist inzwischen seit Ende 2020 eingestellt. Michael war schlichtweg auf keinem der von der Polizei als Beweismittel herangezogenen Bilder zu sehen. Wie auch? Es ist schon traurig wie viel Gewicht eine Aussage eines Szenekundigen Beamten in unserem Land hat. Denn das ganze Verfahren basiert auf der Aussage einer einzigen Person.

Auch nach der Einstellung des Verfahrens war die Akte noch lange nicht geschlossen. Das 3-jährige Stadionverbot war bis vor wenigen Tagen noch wirksam. Zwar ist die Strafverteidigung direkt nach der Einstellung des Verfahrens dagegen vorgegangen, da es die Staatsanwaltschaft aber trotz mehrmaliger Erinnerung über ein Dreivierteljahr nicht für nötig hielt ein offizielles Schreiben über die Einstellung zu senden, zog sich die Aufhebung lange hin. Letztendlich war die Hartnäckigkeit der Verteidigung aber erfolgreich und die Viktoria hob das ungerechtfertigte bundesweite Stadionverbot nach dem Erhalt des Schreibens endlich auf.

Der durch das eröffnete Verfahren zudem erfolgte Eintrag in die unter anderem aufgrund solcher Fälle stark umstrittenen Datei Gewalttäter Sport bleibt indes noch bestehen. Dieser kann im Normalfall erst nach 5 Jahren wieder gelöscht werden. Berichte über mögliche Unannehmlichkeiten unter anderem bei
Verkehrskontrollen oder Kontrollen am Flughafen, findet ihr im Netz zu genüge.
Auch wir haben die Datei schon kritisch beleuchtet (https://rot-weisse-hilfe.de/?p=120). Inwiefern eine vorzeitige Löschung möglich ist wird sich zeigen.

Viktoria Köln – FCK: Anzeige und 3 Jahre Stadionverbot für nichts!

Der 4:2 Auswärtssieg unseres FCK am 30.11.2019 wird jedem Betze-Fan noch gut in Erinnerung sein. Während der Großteil dabei vor allem an das schöne Tor von Skarlatidis und die gute Stimmung des Gästeanhangs denken dürfte, bleibt das Spiel bei einigen FCK Fans durch das Erlebte nach dem Spiel leider auch negativ im Gedächtnis.

So auch bei RWH-Mitglied Michael (Name von der RWH geändert). Michael verlies das Stadion gut gelaunt direkt nach dem Abpfiff mit dem Ziel, den Abend in der Düsseldorfer Altstadt ausklingen zu lassen. Auf dem Weg zur S-Bahn sah er FCK-Fans, deren Handgelenke von der Polizei mit Kabelbindern fixiert wurden. Er blieb, wie auch mindestens 20 weitere FCK-Fans kurz stehen und schaute, was dort los war. Als kurz darauf immer mehr FCK Fans aus dem Stadion kamen, sperrte die Polizei den Weg zu den fixierten Personen ab. Michael, der ja bereits hinter der Polizeikette stand, lief daraufhin mit den restlichen FCK-Fans zur S-Bahn Richtung Köln-Deutz. Dass die S-Bahn auf dem Weg defekt ausfiel und in einen Bus umsteigen musste war wohl spannender als die Eindrücke nach dem Spiel.

Während des Corona Lockdowns stand dann plötzlich die Polizei vor der Haustüre. Michael wurde mündlich mitgeteilt, dass er eine Anzeige wegen Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bekommen hat. Michael reagierte richtig, verweigerte die Aussage und kontaktierte die RWH. Vor Kurzem flatterte dann ein Schreiben von Viktoria Köln ein, indem ein 3-jähriges Stadionverbot ausgesprochen wurde.


Noch mal zur Erinnerung:

Michael blieb lediglich kurz an dem „Tatort“ stehen 

und saß gut 15 Minuten nach Abpfiff bereits in der S-Bahn ohne Personalien abgegeben oder sonstigen Kontakt zu Polizeibeamten gehabt zu haben. Bis heute gibt es kein offizielles Schreiben der Polizei.

Uns erreichen viele Nachrichten von RWH-Mitgliedern bei denen genauso vorgegangen wurde. Falls auch du betroffen bist, schreibe uns bitte eine Mail an info [at] rot-weisse-hilfe [dot] de, dabei ist völlig egal ob du RWH-Mitglied bist oder nicht. Wir werden dich Unterstützen und sprechen das weitere Vorgehen gerne mit dir ab.

Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenministerfahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer/?r=rss).

Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen.

Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich „durchgreifender“ Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.

Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.

Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.

Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt.

Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.

Freispruch trotz belastender Polizeizeugen in Bielefeld

Den 27.04.2018 wird Fabian (Name geändert) nicht so schnell vergessen. Nicht nur, dass sein FCK an diesem Tag endgültig in die 3. Liga abstieg, nein, auch weil er sich fast ein Jahr später wegen dieses Spiels auf der Anklagebank wiederfand. So soll er auf dem Weg zu den Einlasskontrollen eine Körperverletzung zum Nachteil eines Ordners begangen haben. Die unmittelbare Folge: Gut 80 FCK-Fans wurden gekesselt, verpassten das Spiel und Fabian wurde in Folge eines radikalen Polizeieinsatzes aus der Menge gezogen, da mehrere Polizeibeamte ihn als Täter identifizierten.

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Rot-Weiße-Hilfe hält Finanzermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern für rechtswidrig

Seit rund 3 Jahren kommt es durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Zusammenhang mit Strafverfahren im Fußballbereich vermehrt zu Finanzermittlungen. Dabei werden in Fällen, in denen Betroffene einen Strafbefehl erhalten, über die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) Anfragen über Kontoübersichten der Betroffenen eingeholt und die jeweiligen Kreditinstitute um Zusendung von Aufstellungen der Kontostände gebeten.
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Hausdurchsuchungen bei FCK-Fans am Morgen des 18.1.2018

In den frühen Morgenstunden des 18. Januar 2018 fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei Fans des 1. FC Kaiserslautern statt. Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei tauchten dabei nicht nur bei den Betroffenen zu Hause auf, sondern auch am Arbeitsplatz und an der Uni. Hintergrund der Hausdurchsuchungen sind Vorfälle beim Heimspiel des 1.FCK gegen den MSV Duisburg im letzten Jahr, bei dem es zu Festnahmen von FCK-Fans kam und im Nachgang mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch seitens der Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. Im Zuge dieser Ermittlungen scheint die Staatsanwaltschaft jedoch über nicht genügend Beweise gegen die FCK-Fans zu verfügen. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich durch die Hausdurchsuchungen nun, diese bisher schwache Beweislage zu verbessern – im Visier der Beamtinnen und Beamten waren neben Kleidungsstücken, vor allem Handys bzw. Smartphones und PCs der Betroffenen.

Den Betroffenen empfehlen wir, sich bei uns zu melden und sich spätestens jetzt einen Anwalt zu nehmen, um unter anderem zu überlegen, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen sowie die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung der Gegenstände prüfen lassen.

Grundsätzlich möchten wir an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass vor allem Daten aus Handys und Computern sehr interessant für Polizei und Staatsanwaltschaft sind, offenbaren sie doch bei nicht ausreichender Verschlüsselung, Kontakte und Chatverläufe sowie weiteres brisantes Datenmaterial. Ebenfalls möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf unsere Infobroschüre verweisen, in der ihr grundlegende Rechtshilfetipps erfahrt. Diese findet ihr => hier <=.

Freispruch im Verfahren um die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof

Viele können sich sicherlich noch an die Vorfälle am Hauptbahnhof Köln im März 2016 auf der Rückfahrt vom Auswärtsspiel in Düsseldorf erinnern (RWH berichtete damals: https://rot-weisse-hilfe.de/?p=169). Wenige Wochen nach dem Vorfall bekam das RWH Mitglied Sebastian plötzlich eine Vorladung. Neben Landfriedensbruch wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen.

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