Freispruch in einem Karlsruheverfahren

Wie schnell man unschuldig in die Fänge der Justiz geraten kann, zeigt der Fall des FCK Fan Nicolas (Name geändert), der nun glücklicherweise mit einem Freispruch geendet ist.

Anlässlich der Begegnung zwischen Kaiserslautern und Karlsruhe im Oktober 2014 kam es zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren und Verurteilungen. In der Folgezeit wurden daher an anderen Heimspielen Personenkontrollen durchgeführt. So traf es im November 2014 auch Nicolas.

Im Rahmen des Heimspiels gegen Darmstadt wurde er einer Personenkontrolle unterzogen. Nicolas dachte hier noch an eine Verwechslung, da er sich keiner Schuld bewusst war. In der Folgezeit hörte er nichts mehr und er ging davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hatte.

Völlig überraschend tauchten dann Anfang 2015 morgens Polizisten bei ihm daheim auf und überreichten ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Nicolas wurde nun vorgeworfen sowohl vor als auch nach dem Spiel Straftaten begangen zu haben. Versuchte gefährliche Körperverletzung und schwerer Landfriedensbruch lautete der Vorwurf.

Nachdem von Nicolas auch Bilder gemacht wurden, äußerte ihm gegenüber ein Polizist, dass er wohl nicht der Täter sei. Nicolas schaltete schließlich RWH Anwalt Stefan Motzenbäcker ein, der für ihn Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Dort stellte sich heraus, dass es sich augenscheinlich um eine Verwechslung gehandelt hat. Aus den gefertigten Lichtbildern war eindeutig zu erkennen, dass Nicolas nicht der Täter war.

Trotzdem kam es in der Folgezeit zu zwei schlechten Nachrichten: Das Amtsgericht Kaiserslautern erließ gegen ihn einen Strafbefehl. Dieser sah eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung vor. Auch erteilte ihm der FCK ein bundesweites Stadionverbot. Nicolas akzeptierte dies alles natürlich nicht. Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sein Anwalt konnte den FCK nun auch von der Unschuld seines Mandanten überzeugen, weshalb das Stadionverbot wieder aufgehoben wurde.

Trotzdem dauerte es noch fast ein Jahr ehe Nicolas jetzt auch vom Amtsgericht Kaiserslautern freigesprochen wurde. In der Zwischenzeit bot die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern an, dass Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO einzustellen. Dieses Vorgehen wurde jedoch abgelehnt. In der Hauptverhandlung beantragte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.

Die Unschuld von Nicolas ist nun endgültig festgestellt. Die Gerichts- sowie seine Anwaltskosten trägt der Staat.