Zwischenfazit nach den ersten Derbyverhandlungen

Seit Mitte Mai laufen vor dem Amtsgericht Kaiserslautern die ersten Verfahren aufgrund der Vorfälle anlässlich des Spiels Kaiserslautern gegen Karlsruhe im Oktober. Zunächst einmal ist festzustellen, dass mit einer besorgniserregenden Intensität durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern versucht wird jede noch so kleine Handlung als Landfriedensbruch zu sanktionieren. So reicht eine kurze Handbewegung auf der Tribüne aus um gegen einen Betroffenen einen Strafbefehl zu beantragen. Insgesamt gesehen lässt sich feststellen, dass in den von den RWH Anwälten betreuten Verfahren die Staatsanwaltschaft lediglich bereit war in 4 Fällen einer Einstellung des Strafverfahren zuzustimmen. Dies auch nur gegen die Zahlung einer Geldauflage. Gegen andere Personen, die bisher keine Vorstrafen aufgewiesen haben, wurden wegen Delikten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Geldstrafen zwischen 30 und 230 Tagessätzen verhängt. Nachdem das Amtsgericht Kaiserslautern die Strafbefehle erlassen hatte und die Betroffenen über ihre Anwälte Einspruch eingelegt haben, wurden durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern umfassende Finanzermittlungen durchgeführt. Dabei wurden durch die jeweiligen Banken umfassende Kontounterlagen vorgelegt. Das Ziel dieser Finanzermittlungen ist klar: Die Staatsanwaltschaft versucht hier, falls sich höhere Einkünfte im Rahmen der Ermittlungen ergeben haben, die Verteidigung zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen, da ansonsten eine höhere Strafe droht. Wir halten dieses Vorgehen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für sehr problematisch und werden dies auch durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder überprüfen lassen. In jedem Fall handelt es sich hierbei um bisher noch nie dargewesene Methoden der Staatsanwaltschaft. Dies hatte dann auch zur Folge, dass aus ökonomischen Gründen die Einsprüche zum Teil wieder zurückgenommen wurden. In einem Fall konnte allerdings in der Hauptverhandlung ein Freispruch erreicht werden.

Traurigerweise interessiert sich die Justiz auch nicht für den Hintergrund der Vorfälle anlässlich der oben genannten Begegnung. Dass hier ein enormes Versagen der Polizei vorgelegen hat und es FCK Fans waren, die deren Aufgabe übernommen haben, interessiert in einer Zeit, wo immer Zivilcourage gefordert wird, niemand. Bezeichnenderweise gab es keinerlei personelle Konsequenzen bei der Polizei. Stattdessen kommt es seitens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu einem harten Vorgehen gegen die FCK Fans, die sich schützend vor andere Fans gestellt haben. Lediglich am Rande soll hierbei erwähnt werden, dass es selbige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern war, die ein Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten aufgrund eines Pfeffersprayeinsatzes gegen einen FCK Fan nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=37) inzwischen gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht) eingestellt hat. Diese Einstellung wurde auch durch die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken bestätigt.

Auch das Verhalten der Medien wie Rheinpfalz, SWR und Co ist zu kritisieren. In Berichterstattungen werden teils Unwahrheiten verbreitet oder Sachverhalte falsch dargestellt. Kritik am Sicherheitskonzept der Polizei ist auch hier nicht gegeben.

Einzig positiv ist das Verhalten des 1. FC Kaiserslautern zu sehen. Zwar wurden Stadionverbote beantragt, im Rahmen der Stadionverbotskommission wurden diese Stadionverbote jedoch fast ausnahmslos auf Bewährung ausgesetzt.