Archiv der Kategorie: Presse

Mitgliedschaft bei der Rot-Weißen Hilfe ist ab sofort möglich

Mitgliedsantrag_Symbolbild_1Seit dem Heimspiel gegen den VfR Aalen ist es nun möglich bei der Rot-Weißen Hilfe Kaiserslautern Mitglied zu werden. Neben der Möglichkeit direkt am Spieltag entweder am Stand des Fanclubs „Pfalz Inferno“ oder am Stand der „Frenetic Youth“ Mitgliedsanträge zu erhalten, ist es auch möglich sich den Mitgliedsantrag online auf der Website der Rot-Weißen Hilfe (http://rot-weisse-hilfe.de/) herunterzuladen.  Der ausgedruckte, ausgefüllte und unterschrieben Mitgliedsantrag kann entweder per Post, per Email an die Rot-Weiße Hilfe versendet (s. Mitgliedsantrag unten) oder an einem der oben genannten Stände abgegeben werden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 36€ pro Jahr – wobei freiwillig höhere Beiträge möglich sind.

Die Mitgliedschaft stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit der Rot-Weißen-Hilfe dar. Nur wer Mitglied ist, kann auf Unterstützung durch die Rot-Weiße Hilfe zurückgreifen. Dazu gehören:

  • Beratung bei Problemen mit der Polizei oder der Justiz sowie bei der  Erteilung eines Stadionverbots
  • Vermittlung von erfahrenen Rechtsanwälten sowie weiteren Stellen, die Hilfe leisten können
  • Direkte finanzielle Hilfe zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten
  • Betreuung von Fans des 1. FCK, die Gefängnisstrafen absitzen  müssen und ihren Familienangehörigen
  • Präventive Maßnahmen wie Info-Broschüren und Veranstaltungen zur Aufklärung über Rechte und Pflichten gegenüber den Sicherheitsorganen
  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Repression, Willkür und Stadionverbote gegen Fußballfans
  • Unabhängige Vertretung von Fans des 1. FCK mit Stadionverbot gegenüber dem 1. FC Kaiserslautern e.V.

Gerade in Zeiten zunehmender Repression seitens der Justiz und der Polizeibehörden, ist es wichtig eine starke solidarische Gemeinschaft aufzubauen, die die Mittel besitzt, sich gegen polizeiliche und staatliche Willkürmaßnahmen zu wehren. Die Rot-Weiße Hilfe betont dabei aber auch, dass sie eine Organisation für alle FCK-Fans ist, denn heutzutage kann jede/r von willkürlichen Polizeimaßnahmen betroffen sein – unabhängig ob Ultra, Allesfahrer/in oder Gelegenheitsbesucher/in.

Einstellung im Verfahren wegen Beamtenbeleidigung durch Tragen eines T-Shirts

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat ein Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Beleidigung eingestellt. Dem von RWH- Rechtsanwalt Stefan Motzenbäcker vertretenen FCK-Fan wurde zur Last gelegt, dass anlässlich der Begegnung Kaiserslautern gegen Dresden Polizeibeamte durch das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck ACAB beleidigt zu haben. Seitens Staatsanwalt und Jugendrichterin wurde der Tatbestand der Beleidigung mit einem Verweis auf eine Entscheidung des OLG Münchens als erfüllt angesehen. Trotzdem konnte durch den RWH Anwalt erreicht werden, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde. An dieser Stelle dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass es oftmals eine Einzelfallentscheidung ist, ob das Tragen dieser Kleidungsstücke als Beleidigung oder nicht zu werten ist. Um dem ganzen Stress zu entgehen, können wir nur davon abraten, diese Kleidungsstücke im Rahmen von Fußballspielen anzuziehen.

Strafanzeige gegen Polizeibeamten nach dem Braunschweig Spiel

Wir erhielten von einem Fan die nachfolgende Strafanzeige mit der Bitte um Veröffentlichung. Dieser Bitte kommen wir hiermit nach.

Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstr. 24
67655 Kaiserslautern

Strafanzeige gegen Unbekannt (en Beamten wegen Körperverletzung im Dienst)

Zeitpunkt des Vorfalles: Sonntag, 24.08.2014 zwischen 16:36:26 Uhr bis 16:39:28 Uhr

Ort: Stiftsplatz, Kaiserslautern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung.

Am Sonntag den 24.08.2014 besuchte ich das Fußballspiel zwischen Kaiserslautern und Braunschweig. Im Anschluss an das Spiel bin ich mit meiner Freundin, Frau XXXXX XXXXX (XXXX 999, XXXXXXX), in die Stadt gegangen. Dort haben wir noch etwas gegessen und haben uns dann auf den Rückweg zu meinem Dienstwagen gemacht um zufrieden nach Hause aufzubrechen. Auf dem Weg hat sich dann das folgende ereignet:

Wir gehen gerade über den Stiftsplatz in Kaiserslautern als von hinten eine größere Gruppe junger Männer kommt. In unserer Blickrichtung befindet sich ein Polizeiauto, soweit ich mich erinnere ein VW Passat Kombi in blau und zivil, inklusive eines Beamten in Begleitung eines Hundes. Die jungen Männer sagen etwas im Sinne von „jetzt alle zusammenbleiben“. Dann geht es auch schon los: Der Polizeibeamte hat die Gruppe bemerkt und diese fliehen nun, entgegen der Absprache, in alle Richtungen vor den weiteren, hinzugezogenen Polizisten. Zu diesem Zeitpunkt ist also keiner der weglaufenden Männer mehr am Platz. Nach einer kurzen Zeit kommt ein einzelner Mann zurückgerannt, hinter Ihm rennt der Schäferhund (ohne Maulkorb!). Der Mann hat richtig Angst, dies ist spür- und hör-bar. Er schreit, der Polizeibeamte sagt dem Hund etwas im Sinne von „Stopp“, dieser rennt allerdings weiter hinter dem Mann her. Passiert ist hierbei jedoch glücklicherweise nichts. Auf jeden Fall rennt er einem Trupp Polizisten entgegen um dem Hund zu entfliehen und sich somit zu ergeben. An das folgende habe ich leider keine genauen Erinnerungen mehr. Ich weiß sicher, dass die Polizisten den Mann auf den Boden drückten und dieser schrie dass er keine Luft mehr bekomme. Ob die Polizisten an dem Mann eine weitere (abgesehen von der später an meiner Person folgenden) Körperverletzung begangen haben, kann ich nicht mehr mit 100%iger Sicherheit sagen und möchte daher die Beamten an diesem Punkt nicht belasten. Nach meinem dafürhalten hätten Sie jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit körperlich weniger hart vorgehen können ohne etwas zu riskieren. Er hatte sich schließlich bereits „ergeben“ und körperliche Härte war meines Erachtens nicht mehr notwendig.
Auf jeden Fall habe ich mich dazu veranlasst gesehen den Vorfall mit meinem Diensthandy aufzunehmen, auch um den Mann zu schützen. Ich dachte wenn ich das ganze als Unbeteiligter aufnehme kann ich Ihn allein durch meine Präsenz als friedlicher Passant der das Geschehen dokumentiert schützen. In diesem Punkte habe ich mich leider geirrt, etwas für mich unvorstellbares ist danach passiert. Ein solch kriminelles und gewaltbereites Vorgehen an friedlichen Personen von Seiten der Polizeibehörden war für mich absolut unvorstellbar!

Folgendes passierte daraufhin: Gerade habe ich die Videoaufnahme begonnen, da kommt auch schon ein Beamter (Zur Unterscheidung nenne ich Ihn im Folgenden „Beamter Nr. 1“) auf mich zu gerannt und schreit mich an: „Gib das Ding her“. Hierbei wurde ich körperlich angegangen, lt. meiner Freundin hat man mich mit einem Schlagstock runter gedrückt. Hieran hatte ich selbst unmittelbar nach dem Vorfall keine Erinnerung, mittlerweile erinnere ich mich aber auch daran. Hierbei hatte der Beamte Nr. 1 (der auch auf dem Video zu sehen ist) auch Unterstützung durch einen zweiten Beamten. Es wurde immer wieder gesagt ich solle das Handy hergeben, was ich jedoch verweigerte. Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst und der Meinung dass ich hier meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin. Nach dem ich Beamte Nr. 1 das Handy nicht gegeben habe, zwischenzeitlich laut um Hilfe rufen musste, war Beamter 1 wohl genervt davon und sagte „So“ und sprühte mir aus kurzer Distanz Pfefferspray in das Gesicht. Auch meine Freundin hat hiervon etwas abbekommen. Danach ließ der Beamte Nr. 1 von mir ab, ich bin dann zu den umher stehenden Polizisten gegangen und wollte Anzeige erstatten. Daran bestand jedoch keinerlei Interesse, im Gegenteil. Das Klima war eher so, das ich befürchten musste die Aufnahmen doch noch abgenommen zu bekommen oder weiter die körperliche Härte des wie ich es empfinde vor Ort anwesenden staatlichen Schlägertrupps (entschuldigen Sie bitte an dieser Stelle meine Wortwahl, aber eine andere Bezeichnung hat diese Einheit m.E. leider nicht verdient!) zu spüren bekommen. So bekam ich, als ich Anzeige bei einem vor Ort anwesenden Beamten erstatten wollte nur zu hören: „Mich nimmst du nicht auf das sag ich dir gleich“. Auch die Damen und Herren von der Notrufzentrale wollten mir keine Hilfestellung geben. Es bestand also keinerlei Interesse den Vorfall aufzunehmen bzw. mich in irgendeiner Form zu unterstützen. Auf jeden Fall habe ich dann noch Video Nr. 2 aufgenommen und bin dann zusammen mit meiner Freundin aufs Revier und habe Anzeige erstattet.

Eine Videoaufnahme des Polizisten befindet sich auf der anliegenden CD. Hierin zu sehen sind die ersten ca. 15 Sekunden des Vorfalls. Hierauf sieht man, wie Beamter Nr.1 auf mich grundlos (bzw. einzig aus dem Grund das ich die Beamten mit Video aufnehme) zu gestürmt kommt. Der entsprechende Beamte ist hierbei eindeutig zu identifizieren. Ich habe Ihnen zur Sicherheit zu diesem Zweck Bildschirmfotos aus dem Video erstellt und den Beamten rot markiert. Die Pfefferspray Attacke des Beamten erfolgte im weiteren Verlauf. Außerdem befindet sich auf der CD noch eine weitere Videosequenz, in der das generelle Auftreten der Polizei ersichtlich wird. Diese zweite Aufnahme habe ich unmittelbar nach der Attacke erstellt, anhand der Uhrzeiten der Videoaufnahmen können Sie sicherlich Rückschlüsse (16:36-16:39 Uhr) auf die entsprechenden Beamten herstellen. Außerdem habe ich noch ein mündliches Gedächtnisprotokoll aufgenommen, welches ich am darauffolgenden Montag, den 25.08.2014 erstellt habe. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der Dateiübertragung verzichte ich aber bis auf weiteres dieses Beweismittel vorzulegen. Sollten Sie dieses Beweismittel noch benötigen, bitte ich um eine kurze Rückinformation. Als Zeugin benenne ich Frau XXXXXX XXXXXXX, Studentin XXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX XXXXXXXXX 999.

Durch den Einsatz des Pfeffersprays erlitt ich leichtere physische Verletzungen. Physische Verletzungen in dem Sinn, dass mein Ohr brannte und mein Hals. Auch in der folgenden Woche habe ich dies noch gemerkt, außerdem hatte ich etwas Probleme mit meinen Augen. Eine Kopie des Arztbriefes habe ich Ihnen hierzu angehängt. Sicherlich hatte ich Glück, eine Pfefferspray Attacke kann lt. meiner Recherche bei ungünstigen Konstellationen sogar bis hin zum Tod führen. Das nächste Mal geht es vielleicht nicht derartig glimpflich aus. Psychische Schäden? Ich habe eine robuste Natur, muss allerdings dennoch zugeben dass ich seit diesem Vorfall, wenn ich die Polizei sehe keinen Respekt und einen kurzen Moment der Furcht empfinde. Insofern stelle ich einen leichten psychischen Schaden fest.

Ich erstatte daher gegen den Polizeibeamten Nr. 1 Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt und stelle zugleich Strafantrag gegen sämtliche beteiligte Personen wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Der Info halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich bereits am Tattag bei der Kriminalpolizei Kaiserslautern den Sachverhalt zur Anzeige gebracht habe, ich jedoch nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt auch Ihnen direkt den Sachverhalt mitteilen möchte. Hierzu noch eine Anmerkung: Bei der Vernehmung unterschreibt man nur, statt selbst das Geschehen zu dokumentieren. Ein selbst erstelltes Schriftstück kann aber m.E. deutlich besser das Geschehen reflektieren.

Ich darf Sie bitten entsprechende Ermittlungen einzuleiten (insofern noch nicht geschehen) und mir das Aktenzeichen mitzuteilen. Hier bitte ich wegen eines anstehendes Umzuges um Kontaktaufnahme an die folgende Adresse (Eltern): YYYYYY YYYYYY YYYYYYYY YYYYYY 9999.

An dieser Stelle noch ein privater Hinweis. Leider hat es den Anschein, dass viele derartige Vergehen von Seiten der Polizei nicht zu Verurteilungen führen.
Aus diesem Grund sehe ich mich dazu veranlasst die Videoaufnahmen und eine Kopie dieses Textes sowohl an weitere öffentlich-rechtliche Stellen weiterleiten, bzw. die Hilfsorganisation Rot Weiß Rote Hilfe. Außerdem werde ich das ganze an die Presse weiterleiten. Eine etwaige Veröffentlichung stelle ich diesen unter der Voraussetzung frei, die Haftung für eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Beamten zu übernehmen. Außerdem erwarte ich von jedem der meine Quellen nutzt, dass meine Darstellung seinen Platz in der Veröffentlichung findet, selbstverständlich ohne Klarnamen zu nennen. Nötigenfalls ist hierzu Rücksprache mit mir zu halten.

 

Aus verständlichen Gründen haben wir, selbstverständlich, alle Klarnamen anonymisiert. Es zeigt sich, dass das Recht zur Aufnahme einer solchen Polizeiaktion stets mit Risiken verbunden ist. Je mehr Personen jedoch so eine Situation filmen, je eher ist die Möglichkeit gegeben, dass Repressalien seitens der Polizei nicht von Erfolg gekrönt sind.

Stellungnahme zu DFB-Ermittlungsverfahren und Ermittlungen der Polizei

Wir, die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern, möchten uns nochmals bezüglich der Vorkommnisse und der möglichen Konsequenzen in Bezug auf das Derby gegen den KSC zu Wort melden.

Am Montag hat der DFB-Kontrollausschuss bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen den 1.FC Kaiserslautern als auch gegen den Karlsruher SC eingeleitet werde. Das Ergebnis und das mögliche Strafmaß sind zwar noch völlig offen, Medien sprechen aber bereits von Strafen ab einer Geldstrafe bis zum kompletten Zuschauerausschluss. Wir möchten uns bewusst nicht an solchen Spekulationen beteiligen. Sie sind lediglich Wasser auf die Mühlen der Law and Order-Vertreter/innen aus Verband, Politik und Polizei. Für uns steht fest, dass das Prinzip der Kollektivstrafen in Gänze abzulehnen ist. Blocksperren sind repressive Maßnahmen, deren Sinnlosigkeit man zuletzt beim Spiel unsres FCK in Nürnberg sehen konnte – von Zuschauerausschlüssen ganz zu schweigen. Wir haben in der letzten Saison schon das reduzierte Gästekartenkontingent beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden kritisiert und als falsch bezeichnet. Daran ändert sich nichts. Genauso möchten wir Überlegungen über bauliche Veränderungen am Gästeblock  dahingehend hinterfragen, ob sie wirklich zielführend sind. Wir sind froh darüber, dass der Gästeblock im Fritz-Walter-Stadion nicht durch einen weiteren Zaun abgeriegelt ist. Gästefans sollen sich wohl- und nicht eingepfercht fühlen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen zur Abgrenzung des Gäste- vom Heimbereich (Absperrband und Ordnerreihe) ausreichend sind. Diese Maßnahmen wurden beim Derby jedoch nicht ausreichend getroffen. Die Vereinsführung hat längst eingeräumt die Situation aufgrund der vorangegangenen Derbys unterschätzt zu haben. Wir begrüßen das und hoffen, dass auch die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden.

Stellungnahme zu DFB-Ermittlungsverfahren und Ermittlungen der Polizei weiterlesen

Stellungnahme der Rot-Weißen-Hilfe Kaiserslautern zu den Vorkommnissen beim Spiel FCK-KSC

Am Samstag, den 04. Oktober, fand das Südwestderby gegen den Karlsruher SC in Kaiserslautern statt. Zwei Wochen vor dem Spiel wurde von der DFL auf Drängen der Polizei Rheinland-Pfalz der Anpfiff von Freitagabend, 18:30 Uhr auf Samstagmittag 13:00 Uhr verlegt. Die Polizei rechtfertigte diese Maßnahme mit einer Einstufung des Spiels als „Risikospiel“. In der Vergangenheit wurde vor allem das letzte Spiel gegen Dynamo Dresden als „Risiko- bzw. Hochsicherheitsspiel“ eingestuft. Grund war das Spiel letzte Heimspiel gegen Dresden im Jahr 2013, bei dem es zu Ausschreitungen einiger Dresdener kam. Damals wurde vor allem das katastrophale Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit von Polizei und Verein ausgearbeitet wurde, kritisiert. Nur durch die konsequente Fehleinschätzung der Situation vor Ort – durch den damaligen Einsatzleiter der Polizei – kam es überhaupt erst zu den Szenen, die vielen noch in Erinnerung sein dürften. Im Nachgang wurde damals von einer Kommission aus Stadtwerken, FCK, Polizeipräsidium Westpfalz und der Stadt Kaiserslautern einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der für mehr Sicherheit der Fans sorgen sollte. Das Augenmerk lag dabei jedoch ausschließlich auf Maßnahmen, die für den Bereich außerhalb des Stadions galten.
Zum Spiel am Samstag: Das Spiel wurde in Absprache von Verein und Polizei als Risikospiel eingestuft. Die Polizei war mit mehreren Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei sowie Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten vor Ort und hatte sogar einen Hubschrauber für die Überwachung aus der Luft im Einsatz. Üblichen Verbote, wie Glasflaschenverbot, Bannmeile, Betretungsverbote etc., die „Risikospiele“ in der Regel mit sich ziehen, wurden von den Behörden im Vorfeld nicht erlassen. Verwunderlich, da diese beim Risikospiel gegen Dresden zuletzt wiederum dazugehörten.

Stellungnahme der Rot-Weißen-Hilfe Kaiserslautern zu den Vorkommnissen beim Spiel FCK-KSC weiterlesen