Abschluss vom Fall „Michael“

Ihr erinnert euch bestimmt an unseren Bericht (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=315) zum Auswärtsspiel am 30.11.2019 bei Viktoria Köln und Michael (Name von der RWH geändert), der nach dem Spiel einfach gemütlich in die Düsseldorfer Altstadt fahren wollte.
Das Verfahren ist inzwischen seit Ende 2020 eingestellt. Michael war schlichtweg auf keinem der von der Polizei als Beweismittel herangezogenen Bilder zu sehen. Wie auch? Es ist schon traurig wie viel Gewicht eine Aussage eines Szenekundigen Beamten in unserem Land hat. Denn das ganze Verfahren basiert auf der Aussage einer einzigen Person.

Auch nach der Einstellung des Verfahrens war die Akte noch lange nicht geschlossen. Das 3-jährige Stadionverbot war bis vor wenigen Tagen noch wirksam. Zwar ist die Strafverteidigung direkt nach der Einstellung des Verfahrens dagegen vorgegangen, da es die Staatsanwaltschaft aber trotz mehrmaliger Erinnerung über ein Dreivierteljahr nicht für nötig hielt ein offizielles Schreiben über die Einstellung zu senden, zog sich die Aufhebung lange hin. Letztendlich war die Hartnäckigkeit der Verteidigung aber erfolgreich und die Viktoria hob das ungerechtfertigte bundesweite Stadionverbot nach dem Erhalt des Schreibens endlich auf.

Der durch das eröffnete Verfahren zudem erfolgte Eintrag in die unter anderem aufgrund solcher Fälle stark umstrittenen Datei Gewalttäter Sport bleibt indes noch bestehen. Dieser kann im Normalfall erst nach 5 Jahren wieder gelöscht werden. Berichte über mögliche Unannehmlichkeiten unter anderem bei
Verkehrskontrollen oder Kontrollen am Flughafen, findet ihr im Netz zu genüge.
Auch wir haben die Datei schon kritisch beleuchtet (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=120). Inwiefern eine vorzeitige Löschung möglich ist wird sich zeigen.