Archiv der Kategorie: Stellungnahme

Freispruch trotz belastender Polizeizeugen in Bielefeld

Den 27.04.2018 wird Fabian (Name geändert) nicht so schnell vergessen. Nicht nur, dass sein FCK an diesem Tag endgültig in die 3. Liga abstieg, nein, auch weil er sich fast ein Jahr später wegen dieses Spiels auf der Anklagebank wiederfand. So soll er auf dem Weg zu den Einlasskontrollen eine Körperverletzung zum Nachteil eines Ordners begangen haben. Die unmittelbare Folge: Gut 80 FCK-Fans wurden gekesselt, verpassten das Spiel und Fabian wurde in Folge eines radikalen Polizeieinsatzes aus der Menge gezogen, da mehrere Polizeibeamte ihn als Täter identifizierten.

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Nun ist es beschlossen – die Änderung des „Widerstands-Paragrafen“ 113 wird Gesetz

Damit hat die Bundesregierung den Forderungen der Polizeigewerkschaften nach einer Verschärfung des § 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“  entsprochen. Und was dabei herauskam, ist an Absurdität kaum zu überbieten – der Staat zeigt seine Krallen.

Ursprünglich sollte der Paragraf 113 StGB Bürger bzw. alle Personen schützen, die bei einer Festnahme durch einen Polizeibediensteten (einer sog. Vollstreckungssituation) Widerstand leisten. Dabei wurde der festgenommenen Person eingeräumt, auf eine solche Vollstreckung unbedacht und reflexartig zu reagieren. Bei Anwendung des §113 konnte daher ein geringeres Strafmaß (Geldstrafe) angewandt werden, als bei einer sonst greifenden „Nötigung“. Dies hat sich nun geändert. Der neue §113 StGB sieht als Mindeststrafmaß zwar immer noch eine Geldstrafe, aber bei einem „besonders schweren Fall“ nun auch eine Freiheitsstrafe von „sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ vor. Ein besonders schwerer Fall liegt schon vor, wenn die Tat zum Beispiel „mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird“ oder „der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt“. Ein gefährliches Werkzeug kann schon ein Taschenmesser oder ähnliches sein, das man – wohlgemerkt – nur in seiner Tasche haben muss. Nun ist es beschlossen – die Änderung des „Widerstands-Paragrafen“ 113 wird Gesetz weiterlesen

Rot-Weiße-Hilfe Kaiserslautern widerspricht den Darstellungen zu den Vorfällen am Kölner Hauptbahnhof

Der medialen Darstellung anlässlich der Vorkommnisse im Kölner Hauptbahnhof nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern in Düsseldorf widerspricht die Rot-Weiße-Hilfe Kaiserslautern deutlich und weist darauf hin, dass die Ursache für die Vorkommnisse in einem unverhältnismäßigen Einsatz der Bundespolizei beim Eintreffen des Zuges aus Düsseldorf im Kölner Hauptbahnhof lag.
Alle aktuellen Berichte stützen sich auf das Verhalten der Fans außerhalb des Zuges. Demzufolge wurden Eisenstangen „entwendet“ und Gegenstände auf die Polizisten geworfen. Auch hier muss der Berichterstattung widersprochen werden. Die Polizisten wurden nicht mit Eisenstangen angegriffen.

Wesentlich wichtiger ist jedoch die Frage, wie es zu den Ausschreitungen kommen konnte. Hier fehlt in den Berichterstattungen jeglicher Hinweis.

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Stellungnahme zur Klage des Innenministers über die Zunahme an Gewalt im Fußball

Am 1. Oktober 2015 war es mal wieder soweit. Die ZIS – Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze – hat wie jedes Jahr ihre Zahlen veröffentlicht. Im gesamten Bundesgebiet sind die Zahlen der ZIS zur Gewalt und den Verletzten rückläufig. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, lobte dabei sogar die Fußballfans das sie Ihre Verantwortung angenommen haben und das Konzept in NRW, bei dem nur noch bei Hochrisikospielen die volle Einsatzstärke angewendet wird, als ein Erfolgsmodell zu werten sei.

Ganz anders in Rheinland-Pfalz. Hier klagt der Innenminister Roger Lewentz über eine Zunahme an Gewalttaten und einen Anstieg der bei Fußballspielen verletzten Personen. Insbesondere die Hochrisikospiele des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC und das Spiel der TuS Koblenz gegen den 1. FC Saarbrücken hätten wohl zur Verschlechterung der Statistik geführt.

So seien bei dem Zweitligaspiel des 1. FCK gegen den KSC 28 Personen verletzt worden, darunter zehn Polizisten. Leider schweigt die Statistik der ZIS wie auch der Innenminister darüber, welche Art der Verletzungen hier vorlagen und wodurch sie verursacht wurden. Oftmals geraten Polizisten in ein Art “friendly fire”, also das Pfefferspray der Kollegen und werden dadurch verletzt. Genauso sieht es meist mit der Verletztenstatistik auf Seiten der Fans aus. Die meisten Verletzungen werden durch das Pfefferspray verursacht und nicht durch gewalttätige Auseinandersetzungen mit den Fans des Gegners. Leider wehrt sich die ZIS seit Jahren vehement dagegen, die Zahlen mit werthaltigen Informationen aussagekräftiger zu machen. Selbst eine Anhörung mit Experten im nordrhein-westfälischen Landtag im vergangenen Jahr führte noch nicht zu einer Änderung der Statistik.

Ähnlich verhält es sich mit dem, durch den Innenminister, beklagten Anstieg an Strafverfahren. So seien in der vergangenen Spielzeit 385 Strafverfahren eingeleitet worden, gegenüber 230 im Vorjahr. Betrachtet man dabei alleine die Anzahl der Strafverfahren, die im Umfeld des Spiels des 1. FCK gegen den KSC eingeleitet wurden, so schlagen hier mehr als 200 Verfahren zu Buche. Abgesehen davon, dass ein Großteil der Verfahren eingestellt wurde, was leider ebenfalls in keiner Statistik zu finden ist, darf durchaus die Taktik des Ordnungsdienstes des 1. FCK und der Polizei bei dem damaligen Spiel am 4. Oktober 2014 in Kaiserslautern kritisiert werden. Als sich die Karlsruher Fans seelenruhig auf den Weg machen konnten und ohne durch den Ordnungsdienst daran gehindert zu werden auf der Südtribüne ankamen und dort erst von Fans des 1. FCK aufgehalten wurden. Alleine aus diesem Umstand heraus resultieren zahlreiche eingeleitete Strafverfahren und die Auswertungen scheinen, so Medienberichte, bis heute nicht abgeschlossen zu sein. Wo war der Ordnungsdienst? Wo war die Polizei, die laut Aussagen des Ordnungsdienstes umgehend gerufen wurde? Diese Umstände werden wohl nie aufgeklärt. Aber der Innenminister beklagt die zunehmende Gewalt.

Zum Schluß beklagt IM Roger Lewentz auch noch, dass 1,3 Prozent der Besucher von Fußballspielen als gewaltbereit oder zur Gewalt entschlossen eingestuft werden. Woher diese Zahlen stammen und wie sie zustande kommen bleibt, wie meist, ein Geheimnis der ZIS und der SKB, die für die Kategorisierung und Beurteilung der Gefährlichkeit von Fußballfans zuständig sind.

Wir, die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern, wehren uns gegen die Vorverurteilung von Fußballfans als gewalttätig, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist.

Ebenso wehren wir uns gegen die populistische Verwendung von Verletztenzahlen aus Fußballspielen, ohne dass diese konkret einer Gewalttat zugeordnet werden kann und ohne dass der Verursacher bekannt ist. Wie in jedem Jahr wird die ZIS-Statistik zum weiteren Aufrüsten der Polizei und dem Fortführen der Spirale der Eskalation bei Fußballspielen herangezogen. Nordrhein-Westfalen macht es vor, wie man die Anzahl der Einsatzstunden durchaus reduzieren kann ohne dass es für die Zuschauer eine Gefahr darstellt.

Herr Lewentz, unterhalten Sie sich doch einmal mit Ihrem Parteikollegen Jäger.

Verfahren gegen Träger von „FCK CPS“ T-Shirt eingestellt

Staatsanwaltschaft Landau stellt Verfahren wegen Tragen eines „FCK CPS“ Shirt ein

Nach dem im Mai letzten Jahres ein junger Mann durch Beamte des Bundespolizeieinheit Bad Bergzabern anlässlich der Begegnung Kickers Offenbach – 1. FC Kaiserslautern II wegen des Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift „FCK CPS“ wegen Beleidigung angezeigt wurde (wir berichteten), hat nun ein Jahr später die Staatsanwaltschaft Landau auf Hinwirken eines RWH-Anwalts das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein erfreuliches Ergebnis, das jedoch zeigt, dass die Handhabe der Staatsanwaltschaften unterschiedlich ist und auch nicht auszuschließen ist, dass in anderen Situationen das Vorliegen einer strafbaren Beleidigung doch bejaht wird.

Um sich diesen ganzen Stress zukünftig zu ersparen, rät die Rot-Weisse Hilfe dazu, es generell zu unterlassen Kleidungsstücke mit der Aufschrift „FCK CPS“, „ACAB“ oder „1312“ zu tragen.

Zwischenfazit nach den ersten Derbyverhandlungen

Seit Mitte Mai laufen vor dem Amtsgericht Kaiserslautern die ersten Verfahren aufgrund der Vorfälle anlässlich des Spiels Kaiserslautern gegen Karlsruhe im Oktober. Zunächst einmal ist festzustellen, dass mit einer besorgniserregenden Intensität durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern versucht wird jede noch so kleine Handlung als Landfriedensbruch zu sanktionieren. So reicht eine kurze Handbewegung auf der Tribüne aus um gegen einen Betroffenen einen Strafbefehl zu beantragen. Insgesamt gesehen lässt sich feststellen, dass in den von den RWH Anwälten betreuten Verfahren die Staatsanwaltschaft lediglich bereit war in 4 Fällen einer Einstellung des Strafverfahren zuzustimmen. Dies auch nur gegen die Zahlung einer Geldauflage. Gegen andere Personen, die bisher keine Vorstrafen aufgewiesen haben, wurden wegen Delikten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Geldstrafen zwischen 30 und 230 Tagessätzen verhängt. Nachdem das Amtsgericht Kaiserslautern die Strafbefehle erlassen hatte und die Betroffenen über ihre Anwälte Einspruch eingelegt haben, wurden durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern umfassende Finanzermittlungen durchgeführt. Dabei wurden durch die jeweiligen Banken umfassende Kontounterlagen vorgelegt. Das Ziel dieser Finanzermittlungen ist klar: Die Staatsanwaltschaft versucht hier, falls sich höhere Einkünfte im Rahmen der Ermittlungen ergeben haben, die Verteidigung zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen, da ansonsten eine höhere Strafe droht. Wir halten dieses Vorgehen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für sehr problematisch und werden dies auch durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder überprüfen lassen. In jedem Fall handelt es sich hierbei um bisher noch nie dargewesene Methoden der Staatsanwaltschaft. Dies hatte dann auch zur Folge, dass aus ökonomischen Gründen die Einsprüche zum Teil wieder zurückgenommen wurden. In einem Fall konnte allerdings in der Hauptverhandlung ein Freispruch erreicht werden.

Traurigerweise interessiert sich die Justiz auch nicht für den Hintergrund der Vorfälle anlässlich der oben genannten Begegnung. Dass hier ein enormes Versagen der Polizei vorgelegen hat und es FCK Fans waren, die deren Aufgabe übernommen haben, interessiert in einer Zeit, wo immer Zivilcourage gefordert wird, niemand. Bezeichnenderweise gab es keinerlei personelle Konsequenzen bei der Polizei. Stattdessen kommt es seitens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu einem harten Vorgehen gegen die FCK Fans, die sich schützend vor andere Fans gestellt haben. Lediglich am Rande soll hierbei erwähnt werden, dass es selbige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern war, die ein Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten aufgrund eines Pfeffersprayeinsatzes gegen einen FCK Fan nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=37) inzwischen gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht) eingestellt hat. Diese Einstellung wurde auch durch die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken bestätigt.

Auch das Verhalten der Medien wie Rheinpfalz, SWR und Co ist zu kritisieren. In Berichterstattungen werden teils Unwahrheiten verbreitet oder Sachverhalte falsch dargestellt. Kritik am Sicherheitskonzept der Polizei ist auch hier nicht gegeben.

Einzig positiv ist das Verhalten des 1. FC Kaiserslautern zu sehen. Zwar wurden Stadionverbote beantragt, im Rahmen der Stadionverbotskommission wurden diese Stadionverbote jedoch fast ausnahmslos auf Bewährung ausgesetzt.

Stellungnahme zu DFB-Ermittlungsverfahren und Ermittlungen der Polizei

Wir, die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern, möchten uns nochmals bezüglich der Vorkommnisse und der möglichen Konsequenzen in Bezug auf das Derby gegen den KSC zu Wort melden.

Am Montag hat der DFB-Kontrollausschuss bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen den 1.FC Kaiserslautern als auch gegen den Karlsruher SC eingeleitet werde. Das Ergebnis und das mögliche Strafmaß sind zwar noch völlig offen, Medien sprechen aber bereits von Strafen ab einer Geldstrafe bis zum kompletten Zuschauerausschluss. Wir möchten uns bewusst nicht an solchen Spekulationen beteiligen. Sie sind lediglich Wasser auf die Mühlen der Law and Order-Vertreter/innen aus Verband, Politik und Polizei. Für uns steht fest, dass das Prinzip der Kollektivstrafen in Gänze abzulehnen ist. Blocksperren sind repressive Maßnahmen, deren Sinnlosigkeit man zuletzt beim Spiel unsres FCK in Nürnberg sehen konnte – von Zuschauerausschlüssen ganz zu schweigen. Wir haben in der letzten Saison schon das reduzierte Gästekartenkontingent beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden kritisiert und als falsch bezeichnet. Daran ändert sich nichts. Genauso möchten wir Überlegungen über bauliche Veränderungen am Gästeblock  dahingehend hinterfragen, ob sie wirklich zielführend sind. Wir sind froh darüber, dass der Gästeblock im Fritz-Walter-Stadion nicht durch einen weiteren Zaun abgeriegelt ist. Gästefans sollen sich wohl- und nicht eingepfercht fühlen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen zur Abgrenzung des Gäste- vom Heimbereich (Absperrband und Ordnerreihe) ausreichend sind. Diese Maßnahmen wurden beim Derby jedoch nicht ausreichend getroffen. Die Vereinsführung hat längst eingeräumt die Situation aufgrund der vorangegangenen Derbys unterschätzt zu haben. Wir begrüßen das und hoffen, dass auch die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden.

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Stellungnahme der Rot-Weißen-Hilfe Kaiserslautern zu den Vorkommnissen beim Spiel FCK-KSC

Am Samstag, den 04. Oktober, fand das Südwestderby gegen den Karlsruher SC in Kaiserslautern statt. Zwei Wochen vor dem Spiel wurde von der DFL auf Drängen der Polizei Rheinland-Pfalz der Anpfiff von Freitagabend, 18:30 Uhr auf Samstagmittag 13:00 Uhr verlegt. Die Polizei rechtfertigte diese Maßnahme mit einer Einstufung des Spiels als „Risikospiel“. In der Vergangenheit wurde vor allem das letzte Spiel gegen Dynamo Dresden als „Risiko- bzw. Hochsicherheitsspiel“ eingestuft. Grund war das Spiel letzte Heimspiel gegen Dresden im Jahr 2013, bei dem es zu Ausschreitungen einiger Dresdener kam. Damals wurde vor allem das katastrophale Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit von Polizei und Verein ausgearbeitet wurde, kritisiert. Nur durch die konsequente Fehleinschätzung der Situation vor Ort – durch den damaligen Einsatzleiter der Polizei – kam es überhaupt erst zu den Szenen, die vielen noch in Erinnerung sein dürften. Im Nachgang wurde damals von einer Kommission aus Stadtwerken, FCK, Polizeipräsidium Westpfalz und der Stadt Kaiserslautern einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der für mehr Sicherheit der Fans sorgen sollte. Das Augenmerk lag dabei jedoch ausschließlich auf Maßnahmen, die für den Bereich außerhalb des Stadions galten.
Zum Spiel am Samstag: Das Spiel wurde in Absprache von Verein und Polizei als Risikospiel eingestuft. Die Polizei war mit mehreren Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei sowie Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten vor Ort und hatte sogar einen Hubschrauber für die Überwachung aus der Luft im Einsatz. Üblichen Verbote, wie Glasflaschenverbot, Bannmeile, Betretungsverbote etc., die „Risikospiele“ in der Regel mit sich ziehen, wurden von den Behörden im Vorfeld nicht erlassen. Verwunderlich, da diese beim Risikospiel gegen Dresden zuletzt wiederum dazugehörten.

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