Verfahren gegen Träger von „FCK CPS“ T-Shirt eingestellt

Staatsanwaltschaft Landau stellt Verfahren wegen Tragen eines „FCK CPS“ Shirt ein

Nach dem im Mai letzten Jahres ein junger Mann durch Beamte des Bundespolizeieinheit Bad Bergzabern anlässlich der Begegnung Kickers Offenbach – 1. FC Kaiserslautern II wegen des Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift „FCK CPS“ wegen Beleidigung angezeigt wurde (wir berichteten), hat nun ein Jahr später die Staatsanwaltschaft Landau auf Hinwirken eines RWH-Anwalts das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein erfreuliches Ergebnis, das jedoch zeigt, dass die Handhabe der Staatsanwaltschaften unterschiedlich ist und auch nicht auszuschließen ist, dass in anderen Situationen das Vorliegen einer strafbaren Beleidigung doch bejaht wird.

Um sich diesen ganzen Stress zukünftig zu ersparen, rät die Rot-Weisse Hilfe dazu, es generell zu unterlassen Kleidungsstücke mit der Aufschrift „FCK CPS“, „ACAB“ oder „1312“ zu tragen.