Nun ist es beschlossen – die Änderung des „Widerstands-Paragrafen“ 113 wird Gesetz

Damit hat die Bundesregierung den Forderungen der Polizeigewerkschaften nach einer Verschärfung des § 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“  entsprochen. Und was dabei herauskam, ist an Absurdität kaum zu überbieten – der Staat zeigt seine Krallen.

Ursprünglich sollte der Paragraf 113 StGB Bürger bzw. alle Personen schützen, die bei einer Festnahme durch einen Polizeibediensteten (einer sog. Vollstreckungssituation) Widerstand leisten. Dabei wurde der festgenommenen Person eingeräumt, auf eine solche Vollstreckung unbedacht und reflexartig zu reagieren. Bei Anwendung des §113 konnte daher ein geringeres Strafmaß (Geldstrafe) angewandt werden, als bei einer sonst greifenden „Nötigung“. Dies hat sich nun geändert. Der neue §113 StGB sieht als Mindeststrafmaß zwar immer noch eine Geldstrafe, aber bei einem „besonders schweren Fall“ nun auch eine Freiheitsstrafe von „sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ vor. Ein besonders schwerer Fall liegt schon vor, wenn die Tat zum Beispiel „mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird“ oder „der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt“. Ein gefährliches Werkzeug kann schon ein Taschenmesser oder ähnliches sein, das man – wohlgemerkt – nur in seiner Tasche haben muss.

Der im alten Paragraf 113 geführte „tätliche Angriff“, nach dem man noch mit Geldstrafe verurteilt werden konnte, wurde in einen neuen Paragraf 114 überführt (Der bisherige §114 wird zum neuen § 115 umformuliert). Dieser sieht nun ein neues Delikt, „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“, vor, nach dem man zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Das Brisante ist, dass die bisherige Beschränkung auf konkrete Vollstreckungssituationen herausgenommen wurde (siehe alter §113) und bei sämtlichen Diensthandlungen von Vollstreckungsbeamten greift – also schon beim Streifendienst oder Unfallaufnahmen. Wer sich bei einem Fußballspiel zum Beispiel in einem Polizeikessel (An- und Abreise) befindet und es dabei zu einem kleinen Rempler von einem Fan gegenüber einem Polizeibediensteten kommt, den der betroffene Polizist nicht mal wahrnehmen muss (es reicht eine Wahrnehmung zum Beispiel durch einen SKB, einen anderen Kollegen oder auf Kamera), sieht man sich vor Gericht einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten konfrontiert.

Durch die neue Gesetzesregelung sollen nicht nur Polizeibedienstete besser „geschützt“ werden, auch Personen, „die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“ – also Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden im neu geschaffenen Paragraf 115 berücksichtigt.
Was bleibt? Nicht nur, dass das Gesetz auf Grundlage angeblicher neuer Erkenntnisse über eine Zunahme von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten eingeführt wurde – die tatsächlich jedoch an den Haaren herbeigezogen sind, wie empirische Studien belegen -, vielmehr wird man den Verdacht nicht los, dass hier, wie eingangs erwähnt, den Forderungen der Polizeigewerkschaften entsprochen wurde – denn immerhin ist dieses Jahr auch Bundestagswahl. Auch dass hier mal wieder Law and Order-Methoden angewandt werden, nach denen Abschreckung zu einer Rücknahme von Straftaten führen soll, offenbart die Kurzsichtigkeit des Staates und der Polizei. Kriminologisch ist doch längst bewiesen, dass hohe Strafen mitnichten dazu führen, dass weniger Straftaten begangen werden. Interessant wird auch zu beobachten sein, wie Richterinnen und Richter mit der Gesetzgebung in der Praxis umgehen werden. Denn auch dort wurde teils mit Unverständnis auf den neuen Paragraf 113 und 114 reagiert.

Für uns Fußballfans heißt es, in Zukunft noch mehr darauf zu achten, wie man sich bei Fußballspielen verhält und welche Handlungen nun schon unter Freiheitsstrafe fallen.Denn eins ist klar, eine Freiheitsstrafe kann nun jeden und jede treffen! Um uns dagegen zu wehren, müssen wir uns zusammentun und solidarisch sein! Tretet ein in die Rot-Weiße Hilfe!

Anbei noch ein ausführlicherer Artikel zu den neuen Gesetzesänderungen:
http://www.cilip.de/2017/04/26/schutzgu … t-des-113/

und zum Gesetzestext: (https://community.beck.de/2017/02/20/zu … ungsbeamte)

Hier noch ein Bericht des Monitor, der sich auch mit der angeblich steigenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten beschäftigt:

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