Freispruch im Verfahren um die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof

Viele können sich sicherlich noch an die Vorfälle am Hauptbahnhof Köln im März 2016 auf der Rückfahrt vom Auswärtsspiel in Düsseldorf erinnern (RWH berichtete damals: http://rot-weisse-hilfe.de/?p=169). Wenige Wochen nach dem Vorfall bekam das RWH Mitglied Sebastian plötzlich eine Vorladung. Neben Landfriedensbruch wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen.

Sebastian war über den Brief sehr verwundert, da er sich nichts zu Schulden gekommen gelassen hat. Er handelte hier aber richtig und schaltete umgehend RWH-Anwalt Stefan Motzenbäcker ein. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben Bildern von Sebastian waren dort Berichte von Polizeibeamten zu lesen, die Sebastian als die Person identifiziert haben, die einen Beamten tätlich angegriffen haben soll.
Nach fast anderthalb Jahren kam es nun zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln. Der erste vernommene Polizeibeamte war sich anfangs relativ sicher, dass Sebastian der Täter sei. Auf Nachfrage der Verteidigung war er es sich aber plötzlich nicht mehr. Ebenso beschrieb er Sebastian anhand von Kleidung, die er ausweislich der Bilder in der Ermittlungsakte nicht getragen hatte.

Staatsanwaltschaft und Gericht jedenfalls waren nach dieser Aussage plötzlich bereit das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.
Das wurde jedoch von Sebastian und seinem Rechtsanwalt abgelehnt, so dass der zweite Polizeibeamte vernommen wurde. Dieser war sich überhaupt nicht mehr sicher.
Nun reichte es dem Gericht offensichtlich. Auf die Entlastungszeugen der Verteidigung wurde verzichtet und selbst die Staatsanwaltschaft beantragte jetzt einen Freispruch.
Dem schlossen sich sowohl die Verteidigung als auch das Gericht im Urteil an.

Anwalts- und Gerichtskosten fallen dem Staat zur Last. Bemerkenswert ist noch, dass seitens der Staatsanwaltschaft ein Behördengutachten in Auftrag gegeben wurde, wonach die Person auf den Bildern auch Sebastian sei. Das war unstreitig der Fall, hatte jedoch mit der Frage nach der Schuld von Sebastian nichts zu tun. Jedenfalls fallen auch diese Kosten in Höhe von über 800 Euro dem Staat zur Last.