Einstellung im Verfahren wegen Beamtenbeleidigung durch Tragen eines T-Shirts

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat ein Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Beleidigung eingestellt. Dem von RWH- Rechtsanwalt Stefan Motzenbäcker vertretenen FCK-Fan wurde zur Last gelegt, dass anlässlich der Begegnung Kaiserslautern gegen Dresden Polizeibeamte durch das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck ACAB beleidigt zu haben. Seitens Staatsanwalt und Jugendrichterin wurde der Tatbestand der Beleidigung mit einem Verweis auf eine Entscheidung des OLG Münchens als erfüllt angesehen. Trotzdem konnte durch den RWH Anwalt erreicht werden, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde. An dieser Stelle dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass es oftmals eine Einzelfallentscheidung ist, ob das Tragen dieser Kleidungsstücke als Beleidigung oder nicht zu werten ist. Um dem ganzen Stress zu entgehen, können wir nur davon abraten, diese Kleidungsstücke im Rahmen von Fußballspielen anzuziehen.