Eine DNA Probe ohne Wert

Die Anordnung zur Abgabe einer Speichelprobe benötigt einen richterlichen Beschluss. Diese Hürde hat der Gesetzgeber geschaffen, damit diese Maßnahme nur im Falle schwerer Straftaten angeordnet werden kann. Darüber hinaus darf der Beschluss nur erfolgen, wenn noch keine DNA Probe gespeichert ist.

Der Falle des RWH-Mitglieds Tobias (Name wie immer geändert) zeigt jedoch, dass auch in so manchem polizeilichen System nicht alles funktioniert.
Tobias erhielt eine Vorladung aufgrund des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung anlässlich des Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig in der Saison 2015/2016. Natürlich machte Tobias von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und gab auch sonst keine weiteren Angaben preis.
Als Ergebnis erhielt er einige Zeit später eine weitere Vorladung, dieses Mal mit dem richterlichen Beschluss zur Abgabe einer Speichelprobe.
Tobias wusste, dass er bereits einmal eine DNA Probe abgegeben hatte und schaltete deshalb den RWH-Anwalt Philipp Adam ein.
Nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeibehörde zeigte man sich überrascht. Denn dort konnte man zunächst nicht feststellen, dass bereits eine Probe vorlag. Als der Fehler dann eingesehen war, wurde die Vorladung aufgehoben.
Anscheinend wurde versucht, über eine solche Vorladung zu einem Termin zur Abgabe der Speichelprobe bei der das Erscheinen Pflicht ist, an weitere Informationen zu gelangen.

Durch Akteneinsicht ergab sich, dass am Tatort wohl Speichel gesichert wurde und die Polizei über diese Spur den Täter identifizieren will.
Beim Abgleich der Speichelproben stellte sich jedoch heraus, dass Tobias nicht der Täter war. Das eingeleitete Verfahren wurde eingestellt.