RWH Anwalt erreicht Einstellung eines Strafverfahrens wegen Vorfällen beim Spiel in Düsseldorf

Beim Auswärtsspiel des 1. FC Kaiserslautern bei Fortuna Düsseldorf im letzten März kam es bereits bei Ankunft der Fans am Düsseldorfer Hauptbahnhof zu einem nicht nachvollziehbaren Polizeieinsatz. Ohne Nennung von Gründen wurde ein Fan zunächst von der Polizei auf rabiate Weise „herausgefischt“. Trotz Nachfragen von Fanprojekt Mitarbeitern und einem anwesendende Anwalt konnte weder der szenenkundige Beamte aus Kaiserslautern, noch andere Polizisten einen Grund für diese Maßnahme nennen. Später wurde dann als Grund „Rädelsführerei“ angegeben. Diesen Tatbestand gibt es allerdings nicht. Darüber hinaus gab es auf der gesamten Hinreise keinen Vorfall, der diese Maßnahme rechtfertigte. Dies schien aber die Polizei nicht zu interessieren. Welchen Sinn ein solcher Zugriff inmitten eines belebten Bahnhofs hat, bleibt wohl das Geheimnis der Polizisten. In jedem Fall kam es aufgrund dieses willkürlichen und rabiaten Vorgehens zu einem kurzen Tumult.

Einige Wochen später erhielt das RWH Mitglied Thomas (Name geändert) eine polizeiliche Vorladung. Der Vorwurf gegen ihn lautete auf versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch. Thomas machte das richtige und nahm unverzüglich Kontakt zu einem RWH Anwalt auf. Rechtsanwalt Wuttke beantragte zunächst Akteneinsicht und konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft schließlich erreichen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wurde.