Rot-Weiße-Hilfe hält Finanzermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern für rechtswidrig

Seit rund 3 Jahren kommt es durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Zusammenhang mit Strafverfahren im Fußballbereich vermehrt zu Finanzermittlungen. Dabei werden in Fällen, in denen Betroffene einen Strafbefehl erhalten, über die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) Anfragen über Kontoübersichten der Betroffenen eingeholt und die jeweiligen Kreditinstitute um Zusendung von Aufstellungen der Kontostände gebeten.
Durch dieses Vorgehen soll auf die Betroffenen Druck ausgeübt werden, um sie zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen. Aufgrund des geltenden Datenschutzrechts hält die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern dieses Vorgehen für rechtlich höchst bedenklich, da die Straftaten mit keinen finanziellen Delikten in Zusammenhang stehen die eine ausführliche Kontoabfrage nötig machen.
Zudem werden durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern die jeweiligen Kreditinstitute gezielt getäuscht, um an die benötigten Unterlagen zu gelangen. In mehreren Schreiben, die unseren Anwälten vorliegen, wird Banken schriftlich mitgeteilt, dass zur Aufklärung der Tat eine lückenlose Kontoübersicht notwendig sei. Eine Behauptung, die definitiv nicht den Tatsachen entspricht.

Steffen Schalk von der Rot-Weißen Hilfe hierzu: „Es entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Beschuldigte durch finanziellen Druck dazu zwingen möchte, Einsprüche zurückzuziehen. Hier wurde und wird versucht, den Beschuldigten ihr Recht auf ein faires Verfahren zu nehmen. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre das ein Skandal.“

Die Rot-Weiße Hilfe empfiehlt Betroffenen von Finanzermittlungen sich per E-Mail (info [at] rot-weisse-hilfe [dot] de) zu melden. Gemeinsam und in Absprache mit den Betroffenen möchte man rechtliche Schritte in den jeweiligen Fällen prüfen.