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Rot-Weiße-Hilfe Kaiserslautern widerspricht den Darstellungen zu den Vorfällen am Kölner Hauptbahnhof

Der medialen Darstellung anlässlich der Vorkommnisse im Kölner Hauptbahnhof nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern in Düsseldorf widerspricht die Rot-Weiße-Hilfe Kaiserslautern deutlich und weist darauf hin, dass die Ursache für die Vorkommnisse in einem unverhältnismäßigen Einsatz der Bundespolizei beim Eintreffen des Zuges aus Düsseldorf im Kölner Hauptbahnhof lag.
Alle aktuellen Berichte stützen sich auf das Verhalten der Fans außerhalb des Zuges. Demzufolge wurden Eisenstangen „entwendet“ und Gegenstände auf die Polizisten geworfen. Auch hier muss der Berichterstattung widersprochen werden. Die Polizisten wurden nicht mit Eisenstangen angegriffen.

Wesentlich wichtiger ist jedoch die Frage, wie es zu den Ausschreitungen kommen konnte. Hier fehlt in den Berichterstattungen jeglicher Hinweis.

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Filmen von Polizeieinsätzen: Verboten oder erlaubt?

In letzter Zeit erreichen uns immer wieder E-Mails, in denen FCK-Fans schildern, dass sie Probleme mit Polizisten hatten, weil sie einen Einsatz filmten oder auch nur mit dem Smartphone in der Hand daneben standen. Die Polizisten forderten dabei Fans auf das Video zu löschen oder ihnen gar das Smartphone zu übergeben. Doch darf ich Polizisten bei der Arbeit eigentlich filmen? Eine Frage die uns darauf oft gestellt wird, denn das was Google dazu ausspuckt ist nicht unbedingt glasklar.

Im Grunde ist die Rechtslage aber recht simpel: Ihr dürft Polizisten im Einsatz filmen, allerdings dürft ihr die Videos nicht verbreiten. Das heißt, dass ihr sie weder bei YouTube und co. hochladen, noch per Messenger wie Whatsapp versenden dürft. Verpixelt ihr die Aufnahmen allerdings so, dass niemand mehr erkennbar ist dürft ihr sie auch veröffentlichen, denn dann greift das „Recht am eigenen Bild“ nicht mehr! Das selbe gilt auch für Fotos.

Generell können wir euch den Tipp geben nicht zu offensichtlich zu filmen, denn Polizisten reagieren darauf oft gereizt. Sicher ist euch noch die Anzeige eines Fans gegen einen Beamten wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Videoaufnahme im Gedächtnis (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=37), die mangels Beweisen allerdings eingestellt wurde. In diesem Fall darf man bezweifeln, ob die Beamten ohne das gezückte Smartphone komplett anders gehandelt hätten. In solchen Situationen sind Sprüche wie „Verpiss dich!“ nicht unbedingt ungewöhnlich. Aus Erfahung können wir sagen, dass gerade Videoaufnahmen fast die einzige Möglichkeit darstellen, Polizisten im Zusammenhang mit Delikten rund um Fußballspiele zu belangen, besitzen die Beamten vor Gericht doch im Normalfall einen nicht unerheblichen Bonus gegenüber uns bösen Fußballfans. Daher gilt: Je mehr Videoaufnahmen es gibt, desto besser! Lasst euch nicht einschüchtern, es ist nicht verboten zu filmen. In der Begründung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (das Urteil findet ihr hier) vom 24. Juli 2015 schrieben die Richter sogar: „Die bloße Möglichkeit einer strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild genügt nicht, um eine Identitätsfeststellung durchzuführen“.

Doppelt hält besser? 

Die „geheime“ Datei der szenekundigen Beamten (SKB) und die Datei Gewaltäter Sport

Der WDR hat am 14.12.2015 in der Sendung „sport inside“ die auch in Kaiserslautern unter dem Namen „Arbeitsdatei szenekundige Beamte“ geführte Datensammlung über Fußballfans kritisch hinterfragt. So fehlt für die nach mehreren Anfragen aus der Fanszene auch in RLP ans Tageslicht gekommene Datei laut Datenschützer Werner Hülsmann im Prinzip jegliche Rechtsgrundlage. Die Polizei verteidigt diese allerdings damit, dass sie nicht über jede Methode ihrer Ermittlungen berichten muss und kann.

Grotesk ist, dass in NRW 4700 Leute in der Datei „Gewaltäter Sport“ gespeichert sind, in der Datei der SKBs allerdings 6500 Menschen. Dies deutet darauf hin, dass die SKBs auch Daten über viele Leute sammeln, die noch nicht straffällig in Erscheinung getreten sind. Weiter kritisiert der WDR die Datei „Gewaltäter Sport“, da ein Anfangsverdacht ausreicht um dort registriert zu werden. Der Grund zur Aufnahme in beide Dateien ist somit recht schwammig und nicht fest geregelt. Auf gut Deutsch gesagt: Es kann jeden treffen – dies wird auch im Bericht am Beispiel einer Anhängerin von Hannover 96 dargestellt!

In der SKB Datei werden anders als in der „GS Datei“ viel mehr private Dinge gespeichert. So haben Anfragen von RWH Mitgliedern ergeben, dass dort neben Dingen wie Name, Anschrift und Wohnort auch euer Fanclub, die Kategorisierung in A, B oder C oder ganz persönliche Dinge wie eure Handynummer, ein Lichtbild, das Nummernschild und Modell eures Fahrzeuges oder euer Arbeitgeber usw. gespeichert sein können. Außerdem geben die Zivis in der Datei eine Gefahrenprognose ab, welche wohl die Grundlage für Betretungsverbote zu diversen Spielen darstellen kann. Um gegen euch ein Betretungsverbot für ganze Stadtgebiete auszusprechen, braucht die Polizei nicht mal die Grundlage eines vorliegenden Stadionverbotes gegen euch zu haben. Die Gefahrenprognose kann hier wie bereits geschrieben aus Sicht der Polizei schon als Grund ausreichen – nicht minder schwammig wie die Dateien an sich.

Hier geht es zum Bericht:

Screenshot_Sport_Inside_20151014
WDR – Sport Inside Bericht SKB Dateien – 14.12.2015

Über die Erfassung in beiden Dateien werden wir Fans nicht informiert, wir haben allerdings das Recht abzufragen, welche Daten über uns dort gespeichert sind.

Hierzu müsst ihr einfach die unten bereitgestellte Formulare ausfüllen und mit einer Ausweiskopie an die jeweilige Adresse senden. Die uns bekannten Anfragen auch aus anderen Fanszenen haben in der SKB Datei durchaus schon den ein oder anderen Fehler ausgemacht, welchem ein Antrag zur Löschung gefolgt ist. Auch daher raten wir jedem, der schon mal seine Personalien beim Fußball abgeben musste alleine aus Eigeninteresse eine Anfrage zu stellen. Es sollte euch interessieren ob Daten und wenn ja welche Daten von euch gesammelt werden!

Hier die jeweiligen Formulare zum Download:

ZIS_Auskunftsersuchen_G-Sport
Auskunft_Zivi_Datei_KL

Infoveranstaltung RWH

Vielen von Euch dürfte die Rot-Weiße Hilfe mittlerweile ein Begriff sein. Wir möchten uns euch nun auch endlich „persönlich“ im Rahmen einer kleinen Infoveranstaltung vorstellen.

Wir haben dabei geplant euch folgende Punkte näher zu bringen:

  • Fanhilfen im Allgemeinen
  • Vorstellung RWH
  • Welche Abläufe gibt es
  • Aktuelle und behandelte Fälle (als Beispiele)

Da die Veranstaltung keine langweilige, monotone Veranstaltung werden soll versuchen wir die Vorträge zeitlich möglichst im Rahmen zu halten und sehen in der anschließenden Fragerunde den eigentlichen Hauptteil unserer Vorstellungsrunde. Hier könnt ihr uns alle Fragen zur RWH stellen, die euch noch unklar sind. Natürlich werden unsere Anwälte auch vor Ort sein und für mögliche Fragen zur Verfügung stehen.

Das Ganze wird nach dem Heimspiel am Sonntag, den 22.11.2015, gegen den FSV Frankfurt in der Gaststätte „Servus“ (über der Agip-Tankstelle direkt auf dem Betzenberg) stattfinden.

Eingeladen sind alle FCK Fans die unseren Solidargedanken teilen, unabhängig davon, ob sie schon RWH Mitglied sind oder nicht.

Also, kommt vorbei!

Infoflyer

Infobroschüre

Danke an die Spender

Nachdem die Rot-Weiße Hilfe Mitte Juli zur Unterstützung in Form von Geldspenden aufgerufen hatte, gingen Spenden in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags ein.

Wir danken den Spendern auf diesem Wege herzlich.

Entsprechend dem Aufruf haben wir davon bereits Zahlungen an einige Betroffene der KSC Geschichte geleistet. Die restlichen Mittel werden wir für andere Zahlungen an Betroffene von ungerechtfertigter Behandlung durch Polizei und Justiz verwenden.
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht die Strafen der betroffenen Personen übernehmen sondern anteilig die Anwalts- und Gerichtskosten.

Wer Interesse an der Arbeit der Rot-Weißen Hilfe hat oder Fragen zu unserer Arbeit besitzt, wir werden am 22. November 2015, nach dem Heimspiel gegen den FSV Frankfurt in der Gaststätte Servus (über der Agip-Tankstelle hinter dem Betzenberg) eine Informationsveranstaltung abhalten, bei der wir über unsere Arbeit berichten und natürlich für Fragen zur Verfügung stehen.

Stellungnahme zur Klage des Innenministers über die Zunahme an Gewalt im Fußball

Am 1. Oktober 2015 war es mal wieder soweit. Die ZIS – Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze – hat wie jedes Jahr ihre Zahlen veröffentlicht. Im gesamten Bundesgebiet sind die Zahlen der ZIS zur Gewalt und den Verletzten rückläufig. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, lobte dabei sogar die Fußballfans das sie Ihre Verantwortung angenommen haben und das Konzept in NRW, bei dem nur noch bei Hochrisikospielen die volle Einsatzstärke angewendet wird, als ein Erfolgsmodell zu werten sei.

Ganz anders in Rheinland-Pfalz. Hier klagt der Innenminister Roger Lewentz über eine Zunahme an Gewalttaten und einen Anstieg der bei Fußballspielen verletzten Personen. Insbesondere die Hochrisikospiele des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC und das Spiel der TuS Koblenz gegen den 1. FC Saarbrücken hätten wohl zur Verschlechterung der Statistik geführt.

So seien bei dem Zweitligaspiel des 1. FCK gegen den KSC 28 Personen verletzt worden, darunter zehn Polizisten. Leider schweigt die Statistik der ZIS wie auch der Innenminister darüber, welche Art der Verletzungen hier vorlagen und wodurch sie verursacht wurden. Oftmals geraten Polizisten in ein Art “friendly fire”, also das Pfefferspray der Kollegen und werden dadurch verletzt. Genauso sieht es meist mit der Verletztenstatistik auf Seiten der Fans aus. Die meisten Verletzungen werden durch das Pfefferspray verursacht und nicht durch gewalttätige Auseinandersetzungen mit den Fans des Gegners. Leider wehrt sich die ZIS seit Jahren vehement dagegen, die Zahlen mit werthaltigen Informationen aussagekräftiger zu machen. Selbst eine Anhörung mit Experten im nordrhein-westfälischen Landtag im vergangenen Jahr führte noch nicht zu einer Änderung der Statistik.

Ähnlich verhält es sich mit dem, durch den Innenminister, beklagten Anstieg an Strafverfahren. So seien in der vergangenen Spielzeit 385 Strafverfahren eingeleitet worden, gegenüber 230 im Vorjahr. Betrachtet man dabei alleine die Anzahl der Strafverfahren, die im Umfeld des Spiels des 1. FCK gegen den KSC eingeleitet wurden, so schlagen hier mehr als 200 Verfahren zu Buche. Abgesehen davon, dass ein Großteil der Verfahren eingestellt wurde, was leider ebenfalls in keiner Statistik zu finden ist, darf durchaus die Taktik des Ordnungsdienstes des 1. FCK und der Polizei bei dem damaligen Spiel am 4. Oktober 2014 in Kaiserslautern kritisiert werden. Als sich die Karlsruher Fans seelenruhig auf den Weg machen konnten und ohne durch den Ordnungsdienst daran gehindert zu werden auf der Südtribüne ankamen und dort erst von Fans des 1. FCK aufgehalten wurden. Alleine aus diesem Umstand heraus resultieren zahlreiche eingeleitete Strafverfahren und die Auswertungen scheinen, so Medienberichte, bis heute nicht abgeschlossen zu sein. Wo war der Ordnungsdienst? Wo war die Polizei, die laut Aussagen des Ordnungsdienstes umgehend gerufen wurde? Diese Umstände werden wohl nie aufgeklärt. Aber der Innenminister beklagt die zunehmende Gewalt.

Zum Schluß beklagt IM Roger Lewentz auch noch, dass 1,3 Prozent der Besucher von Fußballspielen als gewaltbereit oder zur Gewalt entschlossen eingestuft werden. Woher diese Zahlen stammen und wie sie zustande kommen bleibt, wie meist, ein Geheimnis der ZIS und der SKB, die für die Kategorisierung und Beurteilung der Gefährlichkeit von Fußballfans zuständig sind.

Wir, die Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern, wehren uns gegen die Vorverurteilung von Fußballfans als gewalttätig, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist.

Ebenso wehren wir uns gegen die populistische Verwendung von Verletztenzahlen aus Fußballspielen, ohne dass diese konkret einer Gewalttat zugeordnet werden kann und ohne dass der Verursacher bekannt ist. Wie in jedem Jahr wird die ZIS-Statistik zum weiteren Aufrüsten der Polizei und dem Fortführen der Spirale der Eskalation bei Fußballspielen herangezogen. Nordrhein-Westfalen macht es vor, wie man die Anzahl der Einsatzstunden durchaus reduzieren kann ohne dass es für die Zuschauer eine Gefahr darstellt.

Herr Lewentz, unterhalten Sie sich doch einmal mit Ihrem Parteikollegen Jäger.

Gemeinsam gegen Repression – Unterstützt die Betroffenen!

Hallo FCK-Fans,

wir brauchen eure Unterstützung. Sicherlich könnt ihr euch alle noch an das Hinspiel gegen den KSC in der letzten Saison erinnern. Dort kam es zu einem Angriff Karlsruher Fans gegen andere FCK-Fans. Im Zuge dieser Situation kam es zu Auseinandersetzungen auf der Südtribüne. Viele der Beteiligten sahen sich im Nachgang mit Strafbefehlen im vierstelligen Bereich konfrontiert. In den von uns betreuten Fällen wurden Einsprüche eingelegt. Die Staatsanwaltschaft griff daraufhin zu ungewöhnlichen Methoden, in dem sie bei fast allen Betroffenen sogenannte Kontoauskünfte einholte. Dies stellt einen bisher ungewohnten Eingriff in das Bankgeheimnis dar, mit der Folge, dass Druck auf die Betroffenen ausgeübt werden sollte, um die Einsprüche entweder wieder zurückzuziehen oder um die Betroffenen vor Gericht damit vor den Kopf zu stoßen. Die bisher getätigten Verfahren bestätigen diese Konsequenzen. Wurde der Einspruch nicht zurückgezogen, erhöhten sich die Geldstrafen bei fast allen.  Somit konnte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erreichen, dass fast alle Verfahren zu einer Verurteilung führten. Doch diese Art und Weise hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Den Betroffenen wurde damit nicht nur die Möglichkeit genommen, durch ein (faires) Verfahren einen positiveren Ausgang oder gar einen Freispruch zu erreichen, sondern die finanzielle Situation der Beschuldigten wurde zum Mittel staatsanwaltlicher Argumentation. Ein auf Fakten geführtes Verfahren war damit kaum möglich und Verurteilungen mit Geldstrafen – teilweise im mittleren vierstelligen Bereich – waren die Folge.

Da die entstandenen Geldstrafen und Prozesskosten für die Meisten nicht stemmbar sind, bitten wir euch um eure finanzielle Unterstützung und Solidarität mit den Betroffenen.

Spendet oder werdet Mitglied bei der Rot-Weißen Hilfe! Jede Summe zählt!

Ihr habt die Möglichkeit zweckgebunden für die oben erwähnten Verfahren im Zuge des Karlsruhe- Heimspiels zu spenden (nutzt dafür den Verwendungszweck „FCK KSC“) oder eine zweckungebundene Spende zu tätigen. Das Geld kann dann auch für andere  Zwecke – falls die Kosten für die Verfahren bereits gedeckt sind – verwendet werden.

Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge werden nur zur Unterstützung bei der Begleichung der Anwalts- und Gerichtskosten eingesetzt.

Vielen Dank – auch im Namen der Betroffenen!

Eure Rot-Weiße Hilfe.

Bankverbindung:
Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern
Volksbank Kur- und Rheinpfalz
IBAN: DE91 5479 0000 0001 3257 10
BIC: GEN0DE61SPE

Verfahren gegen Träger von „FCK CPS“ T-Shirt eingestellt

Staatsanwaltschaft Landau stellt Verfahren wegen Tragen eines „FCK CPS“ Shirt ein

Nach dem im Mai letzten Jahres ein junger Mann durch Beamte des Bundespolizeieinheit Bad Bergzabern anlässlich der Begegnung Kickers Offenbach – 1. FC Kaiserslautern II wegen des Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift „FCK CPS“ wegen Beleidigung angezeigt wurde (wir berichteten), hat nun ein Jahr später die Staatsanwaltschaft Landau auf Hinwirken eines RWH-Anwalts das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein erfreuliches Ergebnis, das jedoch zeigt, dass die Handhabe der Staatsanwaltschaften unterschiedlich ist und auch nicht auszuschließen ist, dass in anderen Situationen das Vorliegen einer strafbaren Beleidigung doch bejaht wird.

Um sich diesen ganzen Stress zukünftig zu ersparen, rät die Rot-Weisse Hilfe dazu, es generell zu unterlassen Kleidungsstücke mit der Aufschrift „FCK CPS“, „ACAB“ oder „1312“ zu tragen.

Zwischenfazit nach den ersten Derbyverhandlungen

Seit Mitte Mai laufen vor dem Amtsgericht Kaiserslautern die ersten Verfahren aufgrund der Vorfälle anlässlich des Spiels Kaiserslautern gegen Karlsruhe im Oktober. Zunächst einmal ist festzustellen, dass mit einer besorgniserregenden Intensität durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern versucht wird jede noch so kleine Handlung als Landfriedensbruch zu sanktionieren. So reicht eine kurze Handbewegung auf der Tribüne aus um gegen einen Betroffenen einen Strafbefehl zu beantragen. Insgesamt gesehen lässt sich feststellen, dass in den von den RWH Anwälten betreuten Verfahren die Staatsanwaltschaft lediglich bereit war in 4 Fällen einer Einstellung des Strafverfahren zuzustimmen. Dies auch nur gegen die Zahlung einer Geldauflage. Gegen andere Personen, die bisher keine Vorstrafen aufgewiesen haben, wurden wegen Delikten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Geldstrafen zwischen 30 und 230 Tagessätzen verhängt. Nachdem das Amtsgericht Kaiserslautern die Strafbefehle erlassen hatte und die Betroffenen über ihre Anwälte Einspruch eingelegt haben, wurden durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern umfassende Finanzermittlungen durchgeführt. Dabei wurden durch die jeweiligen Banken umfassende Kontounterlagen vorgelegt. Das Ziel dieser Finanzermittlungen ist klar: Die Staatsanwaltschaft versucht hier, falls sich höhere Einkünfte im Rahmen der Ermittlungen ergeben haben, die Verteidigung zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen, da ansonsten eine höhere Strafe droht. Wir halten dieses Vorgehen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für sehr problematisch und werden dies auch durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder überprüfen lassen. In jedem Fall handelt es sich hierbei um bisher noch nie dargewesene Methoden der Staatsanwaltschaft. Dies hatte dann auch zur Folge, dass aus ökonomischen Gründen die Einsprüche zum Teil wieder zurückgenommen wurden. In einem Fall konnte allerdings in der Hauptverhandlung ein Freispruch erreicht werden.

Traurigerweise interessiert sich die Justiz auch nicht für den Hintergrund der Vorfälle anlässlich der oben genannten Begegnung. Dass hier ein enormes Versagen der Polizei vorgelegen hat und es FCK Fans waren, die deren Aufgabe übernommen haben, interessiert in einer Zeit, wo immer Zivilcourage gefordert wird, niemand. Bezeichnenderweise gab es keinerlei personelle Konsequenzen bei der Polizei. Stattdessen kommt es seitens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu einem harten Vorgehen gegen die FCK Fans, die sich schützend vor andere Fans gestellt haben. Lediglich am Rande soll hierbei erwähnt werden, dass es selbige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern war, die ein Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten aufgrund eines Pfeffersprayeinsatzes gegen einen FCK Fan nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig (http://rot-weisse-hilfe.de/?p=37) inzwischen gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht) eingestellt hat. Diese Einstellung wurde auch durch die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken bestätigt.

Auch das Verhalten der Medien wie Rheinpfalz, SWR und Co ist zu kritisieren. In Berichterstattungen werden teils Unwahrheiten verbreitet oder Sachverhalte falsch dargestellt. Kritik am Sicherheitskonzept der Polizei ist auch hier nicht gegeben.

Einzig positiv ist das Verhalten des 1. FC Kaiserslautern zu sehen. Zwar wurden Stadionverbote beantragt, im Rahmen der Stadionverbotskommission wurden diese Stadionverbote jedoch fast ausnahmslos auf Bewährung ausgesetzt.